Standorte Industriearchitektur als elementarer Bestandteil der integrierten Generalplanung

In der Fabrikplanung fokussieren sich Unternehmen zumeist auf die produktionstechnischen und logistischen Herausforderungen. Erfahrungsgemäß werden in der Strategie- und Konzeptphase jedoch die baulichen Belange, abgebildet in der Generalplanung, zunächst vernachlässigt. Der Planungsprozess kann empfindlich beeinträchtigt werden, sei es durch gravierende Verzögerungen im Zeitplan oder explodierende Kosten.

Die agiplan-Industriearchitekten behandeln die baulichen Aspekte von Projektbeginn an mit hoher Priorität. Insofern vertrauen Kunden auf uns als ganzheitlich denkenden und agierenden Generalplaner – von der ersten Strategieentwicklung bis zum Fabrikanlauf über alle Disziplinen der Fabrikplanung und Logistik hinaus.

Unsere Leistungen

  • Ganzheitliche, umfassende Fabrikplanung aus einer Hand
  • Abgleich der unternehmerische Ziele auf die Konzeptplanung
  • Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung
  • Leitplanung zur Generalunternehmer-Ausschreibung und Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe
  • Qualitätskontrolle der Leistungen des Generalunternehmers

Ihre Vorteile

  • Ein zentraler Ansprechpartner garantiert unkomplizierte Projektkoordination
  • Verbindliche projektbezogene Terminplanung und höhere Kostensicherheit
  • frühzeitige Kosten- und Terminsicherheit durch ganzheitliche Übernahme aller Planungsleistungen
  • Wegfall der bei einer Einzelvergabe notwendigen getrennten Verfolgung von vertraglichen Ansprüchen, wie etwa Gewährleistungs- und Haftungsansprüche
  • Die bei einer Einzelvergabe häufig unterschiedlichen vertraglichen Gewährleistungsfristen gegenüber einzelnen Planern entfallen
  • Haftung und Gewährleistung liegt bei einem Unternehmen

    Strategien abklären und Konzept erstellen

    Ein hervorragender Plan ist mehr als die halbe Miete: Daher integrieren wir im ersten Arbeitsschritt die unternehmerischen und strategischen Ziele der Kunden in unser Planungskonzept und erarbeiten diese grundlegenden Projekt-Leistungen:

    Grundlagenermittlung

    Wir bieten unseren Kunden das Leistungsbild der HAOI und darüber hinaus zahlreiche weitere Leistungen an. In Anlehnung an das koordinierte Grundleistungsbild der HOAI 2013 erstellen wir Grundlagenermittlungen für folgende Planbereiche und identifizieren damit die finalen Basisdaten für die weitere Planungsphase:

    Für das Leistungsbild Gebäude/ Außenanlagen beinhaltet die Grundlagenermittlung beinhaltet u.a. folgende Leistungen:

    Die Vorplanung (in Anlehnung HOAI LPH 2)

    Auf Basis der abgestimmten Planungsgrundlagen erstellen wir, entsprechend der aufgenommenen Gebäudeanforderungen und Rahmenbedingungen, die Vorentwurfsplanung – inklusive der Entwicklung von Konzeptvarianten, die mit dem Bauherrn über ein Bewertungsverfahren zur Entscheidung geführt werden.

    Die Vorentwurfsplanung beinhaltet darüber hinaus:

    Das Ergebnis präsentieren wir Ihnen als zeichnerische Darstellung der Vorentwurfsplanung der Gebäude inklusive einer kurzen Baubeschreibung.

    Generalplanung
    Ganzheitliche Ansatz in der Fabrikplanung von agiplan

    Entwurfsplanung (in Anlehnung HOAI LPH 3)

    Das Konzept arbeiten wir als Vorentwurf in allen Einzelheiten so weit aus, dass es die Grundlage für die örtliche Genehmigung und die detaillierte Ausführungsvorbereitung bilden kann. Die Leistung wird in Abstimmung mit dem Bauherrn und den Fachingenieuren erarbeitet und schließt die technische Koordination und Integration von deren Beiträgen ein.

    Die Einzelleistungen hierzu sind:

    Genehmigungsplanung (in Anlehnung HOAI LPH 4)

    Auf der Basis der vorausgegangenen Konzeptplanung werden alle notwendigen Unterlagen für das Bauantragsverfahren zusammengestellt und ausgearbeitet. Dazu gehört auch das Einreichen der Bauantragsunterlagen bei den Behörden – entsprechend dem Prozedere und der Vorgaben durch den Bauherrn (Kompetenzabstimmung). Ebenso führen wir die notwendigen Gespräche bis zur Erteilung der Baugenehmigung. Auch diese Leistung erbringen wir im adäquaten Umfang in Zusammenarbeit mit den Fachingenieuren.

    Die Leistungen im Einzelnen sind:

    Leitplanung zur Generalunternehmer­­ausschreibung (FLB) (in Anlehnung HOAI LPH 5)

    In dieser Leistungsphase arbeitet unser Planungsteam die baulichen Maßnahmen planerisch für eine Generalunternehmer-Vergabe für Bauleistungen aus und verabschiedet sie gemeinsam mit dem Kunden. Die Zielsetzung ist eine garantierte qualitative und eindeutige Ausführung durch den GU.

    Das Objekt wird in allen notwendigen Darstellungen und Angaben beschrieben und zeichnerisch festgelegt, sodass eine eindeutige Grundlage für die Einigung zum Leistungsbild und als Grundlage für den Vertrag und die Realisierung gegeben ist. Hierzu zählen Übersichtszeichnungen, Schemata, System- und Konstruktionsdetails in den jeweils notwendigen Maßstäben mit den erforderlichen textlichen Ausführungen bezüglich Farbgebung, Material und Qualität als Systemplanung (Leitdetails). Integriert werden die Beiträge aller übrigen an der Planung fachlich Beteiligten des Leistungspaketes sowie die Vorgaben der Gutachter und Auflagen aus den Genehmigungen inklusive Kollisionsprüfung für alle Gewerke.

    GU-Ausschreibung, Mitwirkung bei der Vergabe (FLB) (in Anlehnung HOAI LPH 6-7)

    Wir erstellen für Sie eine GU-Ausschreibung auf Basis der Entwurfs-/ Integrationsplanung und der Festlegung der Leitplanung. Diese Ausschreibung beschreibt Qualitäten und Funktionalitäten der zu erstellenden Bauteile durch einen Generalunternehmer ohne Zusammenstellung von Mengen. In der GU-Ausschreibung werden alle notwendigen Arbeiten in Gewerken mit Untertiteln beschrieben, ausgewiesen und zur Preisfindung beim GU abgefragt.

    Optional können die Generalunternehmer im Wettbewerb eigene Optimierungen mit einbringen, welche durch uns bewertet und dem Kunden zur Entscheidung vorgelegt werden. Das Leistungsbild in dieser Phase:

    Qualitätskontrolle der Leistungen des GU (in Anlehnung HOAI LPH 8)

    Bei der Bauherrenstellvertretung bzw. der künstlerischen Bauleitung handelt es sich um eine beratende Funktion zur Unterstützung des Bauherrn – und nicht um die Bauüberwachung gemäß Leistungsphase 8 der HAOI, da die Bauleistungen durch einen GU erbracht werden.

    Die in dieser Phase enthaltenen Leistungen sind:

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    Mit unseren Leistungen waren und sind wir für viele führende Unternehmen tätig.

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